EUROLOTTERY LTD.
Accountancy House
4 Priory Road, Kenilworth, Warwickshire, CV8 1LL
United Kingdom
Managing Director: Peter Eickhoff
Company No. 693 1140
1. GRUNDSÄTZLICHES zur Teilnahme an EuroMillions-Poolgemeinschaften
Art. 1 EuroMillions als koordiniert durchgeführte Lotterie
1.1 Bei EuroMillions handelt es sich um ein Lotteriespiel, welches gleichzeitig in verschiedenen europäischen Ländern („Vertragsgebieten“) von lokalen Lotterieorganisationen (sog. „EuroMillions-Lotterieorganisationen“) nach deren eigenen Teilnahmebedingungen gestützt, auf lokal erteilte Bewilligungen durchgeführt wird. Die Anzahl der Vertragsgebiete, in denen EuroMillions durchgeführt wird, ist nach oben und unten variabel und kann nicht garantiert werden.
1.2 Die verschiedenen EuroMillions-Lotterieorganisationen koordinieren ihre Tätigkeiten insoweit, als sie EuroMillions nach dem Organisationsprinzip der „gemeinsamen Masse“ betreiben. Dies bedeutet, dass die in sämtlichen Vertragsgebieten getätigten Spieleinsätze gepoolt werden, in Bezug auf sämtliche Vertragsgebiete jeweils eine gemeinsame Ziehung stattfindet und die Ermittlung der Gewinnsummen wie auch der Höhe der einzelnen Gewinnquoten auf gemeinsamer Basis erfolgt. Aus diesem Grund werden gewisse Durchführungsmodalitäten von den verschiedenen EuroMillions-Lotterieorganisationen in Absprache untereinander geregelt. Im Übrigen betreiben die einzelnen lokalen EuroMillions-Lotterieorganisationen EuroMillions in ihren jeweiligen Vertragsgebieten in autonomer Weise, auf eigene Rechnung, auf eigene Risiken und eigenen Gewinn mit Hilfe ihrer eigenen technischen und administrativen Infrastruktur.
EUROLOTTERY LTD., Accountancy House, 4 Priory Road, Kenilworth, Warwickshire, CV8 1LL, UK, (im Folgenden: "€uroLottery") führt Spieler zu Spielgemeinschaften des Spiels EuroMillions zusammen und übermittelt anschließend die Spieltipps an die Loterie Nationale Luxembourg (im Folgenden "Loterie Nationale Luxembourg"). Die "Teilnahmebedingungen Spielgemeinschaften" regeln die insofern entstehenden Rechtsbeziehungen zwischen €uroLottery und den Mitspielern, zwischen den Mitspielern untereinander, zwischen den Spielgemeinschaften und €uroLottery, und die von €uroLottery zu erbringenden Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Übermittlung von Spieltipps. Für diese Rechtsverhältnisse sind die nachfolgenden Teilnahmebedingungen maßgeblich, sofern nicht in der vorrangigen Leistungsbeschreibung (Antragsunterlagen) andere Regelungen enthalten sind.
Die Spielverträge kommen unmittelbar zwischen dem Spielteilnehmer und der Loterie Nationale Luxembourg zustande. Für den insofern geschlossenen Spielvertrag gelten demzufolge ausschließlich die jeweils zum Zeitpunkt der Ziehung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Loterie Nationale Luxembourg, die für die Teilnahme festgelegt wurden.
Diese EuroMillions-Teilnahmebedingungen regeln ausschließlich die im Vertragsgebiet erfolgende Teilnahme an EuroMillions.
Diese Teilnahmebedingungen gelten seit dem 1. Mai 2006.
Ein Spielteilnehmer schließt bei einer Spielvermittlung nicht nur mit der Loterie Nationale Luxembourg einen Spielvertrag ab, sondern auch mit €uroLottery einen Spielvermittlungsvertrag. Der Inhalt dieses Spielvermittlungsvertrags wird durch die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.
2. Mitspiel
2.1 EuroMillions ist ein Zahlenlotto, gespielt mit einer Formel von einerseits 50 Zahlen von 1 bis 50, unter welchen der Teilnehmer fünf Zahlen auswählen muss, und andererseits 11 Sternen, nummeriert von 1 bis 11, unter welchen der Teilnehmer zwei nummerierte Sterne auswählen muss. Die Gewinnkombination (nachfolgend „Gewinnzahlen“) wird einerseits durch Ziehung von fünf Zahlen, deren Ziehungsreihenfolge ohne Belang ist, aus den 50 Zahlen und andererseits von zwei Sternen, deren Reihenfolge ebenfalls ohne Belang ist, aus den 11 Sternen bestimmt.
2.2 Berechtigt zur Spielteilnahme sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
2.3 Dieses Angebot richtet sich nicht an Personen mit Wohnsitz in den USA oder an Personen, die sich zum Zeitpunkt der Scheinabgabe in Luxembourg und der Schweiz aufhalten.
2.4 Registrierung bei Internet Mitspiel
Der Spielteilnehmer hat sich vor der ersten Beauftragung entsprechend dem festgelegten Verfahren unter Angabe der für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten auf elektronischem Wege zu registrieren. Nach der Registrierung erhält der Mitspieler alle für das Mitspiel erforderlichen
Informationen per E-Mail. Der Spielvertrag kommt mit der Teilnahmebestätigung durch €uroLottery zustande. Für den Kunden wird online ein persönlicher Kundenbereich eingerichtet, in dem er alle persönlichen Daten (Kontostand, Spielzahlen, Spieleinsätze, Gewinne etc.) findet.
€uroLottery behält sich das Recht vor, eine Registrierung zu verweigern, falls ein wichtiger Grund hierfür vorliegt.
3.1 Mitspiel und Änderungen
Mit dem Zugang der Teilnahmebestätigung und der rechtzeitigen Zahlung der Teilnahmegebühr erwirbt der Mitspieler im Falle des Gewinns einen Gewinnanspruch auf den Teil des Gesamtgewinns seiner Spielgemeinschaft, der seinem Anteil am Einsatz seiner Spielgemeinschaft entspricht. €uroLottery ist verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit gewährleistet ist, dass der Mitspieler entsprechend dem geschlossenen Spielvertrag in einer Spielgemeinschaft beteiligt ist. Jeder Teilnehmer erhält jeweils kurz vor dem Beginn der neuen Spielperiode seine neuen Mitspielinformationen per E-Mail übersandt. Mit der Versendung per E-Mail sind die für die jeweilige Spielperiode mitgeteilten Gewinnzahlen verbindlich.
3.2 Vertretung und Vollmacht
Der Spielvertrag wird unmittelbar zwischen EuroMillions und der Spielgemeinschaft geschlossen. Deshalb wird €uroLottery beauftragt und bevollmächtigt, als Vertreter den Spielvertrag für die Spielgemeinschaft in deren Namen und auf deren Rechnung mit EuroMillions abzuschließen. €uroLottery ist zur Vornahme aller rechtsgeschäftlichen Handlungen, die dem Zweck der Spielgemeinschaft dienen, berechtigt.
Sofern der Mitspieler über ein Kombi-Angebot auch Einzelreihen spielt, gilt die Beauftragung und Bevollmächtigung der €uroLottery entsprechend.
4.1 Dauer der Spielteilnahme und Spielperiode
4.1.1 Befristetes Mitspiel
Das befristete Mitspiel umfasst die vereinbarte Anzahl von Ziehungen. Das Mitspiel endet sodann, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
4.1.2 Unbefristetes Mitspiel
Das unbefristete Mitspiel beginnt zu dem zwischen €uroLottery und dem Teilnehmer vereinbarten Zeitpunkt. Die Spielperiode beinhaltet immer vier Ziehungen. Das Mitspiel verlängert sich jeweils um eine Spielperiode, wenn nicht gekündigt wird. Möchte €uroLottery oder ein Mitspieler die Teilnahme beenden, so hat er dies dem anderen Vertragspartner spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Spielperiode per E-Mail mitzuteilen; ansonsten wird die Kündigung erst zum Ablauf der nächsten Spielperiode wirksam. Wünscht der Mitspieler eine Änderung der Anzahl der zu spielenden Reihen, so muss er dies der €uroLottery schriftlich mitteilen. Die Änderung wird mit der schriftlichen Bestätigung durch €uroLottery wirksam.
5. Spielanteil und Gebühren
Das Mitspiel erfolgt in Anteilen an einer Spielgemeinschaft.
In jedem Spielanteil sind der EuroMillions-Einsatz, die Spielscheingebühren und die Organisationsgebühren inkl. Porto pro Ziehung enthalten. Vom Spielteilnehmer verursachte Fremdgebühren werden gesondert berechnet. Der genaue Anteil an einer Spielgemeinschaft ist dem jeweiligen Spielangebot zu entnehmen.
6.1 Zahlung des Spieleinsatzes
Die finanziellen Transaktionen werden über SENSIT-IPS Service GmbH, Bahnhofdtraße 4, CH-6102 Malters, Steuernr.: 711890 abgewickelt. Alle Preise sind in Euro. Die Transaktionen sind nach den neuesten Standards SSL 128-Bit verschlüsselt. Auf Ihrer Kreditkartenabrechnung erscheint der Kauf als www.eurolottery.lu. Ihre Kreditkarte wird sofort nach dem Kauf belastet. Alle eingehenden Bestellungen werden sofort bearbeitet, alle Anfragen werden innerhalb zweier Werktage beantwortet. Wir empfehlen sämtliche Transaktionsdaten sowie die AGBs auszudrucken und an einem leicht zugänglichen Ort aufzubewahren.
Der Spieleinsatz des Teilnehmers muss vor Beginn der Spielperiode vollständig gezahlt sein. Erfolgt die Zahlung verspätet, wird der Spieleinsatz für die nächste Spielperiode verwandt. Der von dem Teilnehmer erbrachte Spieleinsatz wird dem Mitspielkonto des Teilnehmers gutgeschrieben, wobei zunächst eventuelle Rückstände ausgeglichen werden. Der Teilnehmer erhält nach der Einzahlung des Spieleinsatzes von €uroLottery zusammen mit der Teilnahmebestätigung alle Tippreihen der Spielgemeinschaft übermittelt, an der er in der nächsten Spielperiode beteiligt ist.
Spielt der Mitspieler über ein Kombi-Angebot auch Einzelreihen, bekommt er gleichzeitig die entsprechenden Zahlen seines Individualtipps mitgeteilt.
6.2 Nach erfolgter Zahlung per Kreditkarte erhält der Mitspieler von seinem Kreditkarteninstitut eine Abrechnung, auf der sich folgende Angaben befinden: die Internetadresse www.eurolottery.lu und der Spielanteilsbetrag.
6.3 Zahlung des Spieleinsatzes per Banküberweisung
Überweisungen an €uroLottery erfolgen auf das Konto:
Zahlungsempfänger: Sensit IPS- Service GmbH
Bank: Postbank-Stuttgart
Für Überweisungen aus Deutschland:
Kontonummer: 049 599 703
Bankleitzahl: 600 100 70
Für internationale Überweisungen:
IBAN: DE50 6001 0070 0049 5997 03
BIC/SWIFT: PBNKDEFF600
Der Spieleinsatz des Teilnehmers muss vor Beginn der Spielperiode vollständig dem Konto der €uroLottery gutgeschrieben worden sein. Erst nach schriftlicher Bestätigung durch €uroLottery kann der Teilnehmer mit dem auf seinem Kundenkonto eingegangenen Betrag bei der nächsten Ziehung bei EuroMillions mitspielen.
Erfolgt der Zahlungseingang verspätet, wird der Spieleinsatz dem Mitspielkonto des Teilnehmers gutgeschrieben, und für die nächstmögliche Ziehung eingesetzt.
Bitte beachten Sie, dass mögliche Bankgebühren und Kursdifferenzen bei Währungsumrechnung berücksichtigt werden müssen. Diese Gebühr ist bei Ihrer Überweisung dem Spielbeitrag hinzuzurechnen.
7.1 Ziehung
Die Ziehungen finden je Dienstag und Freitag um 21:30 Uhr (MEZ) in Paris statt.
7.2 Gewinne
Gewonnen hat, wer mindestens zwei Zahlen (Treffer) oder eine Zahl und zwei Sternzahlen richtig angekreuzt hat. Für Poolkombinationen gilt dies entsprechend.
Es gibt 13 Gewinnränge:
|
Rang |
Ziehungsergebnis |
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1. |
5 Zahlen + 2 Sterne |
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2. |
5 Zahlen + 1 Stern |
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3. |
5 Zahlen |
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4. |
4 Zahlen + 2 Sterne |
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5. |
4 Zahlen + 1 Stern |
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6. |
4 Zahlen |
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7. |
3 Zahlen + 2 Sterne |
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8. |
2 Zahlen + 2 Stern |
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9. |
3 Zahlen + 1 Sterne |
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10. |
3 Zahlen |
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11. |
1 Zahl + 2 Sterne |
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12. |
2 Zahlen + 1 Stern |
8.1 Abrechnung und Auszahlung der Gewinne
Die Gewinne der Spielgemeinschaft werden nach Ablauf einer Spielperiode für jeden Teilnehmer entsprechend seinem Spielanteil an der Spielgemeinschaft abgerechnet. Der jeweilige Gewinnanteil wird zu 100 % dem Mitspielkonto des Teilnehmers gutgeschrieben. Ein eventuell erzielter Sondergewinn wird ebenfalls anteilig dem Mitspielkonto gutgeschrieben. Gewinne aus Einzelreihen bei einem Kombiangebot werden in voller Höhe dem Mitspielkonto des jeweiligen Gewinners gutgeschrieben.
Bei größeren Gewinnen ab € 2.500,00 werden die Gewinner außerdem vorab telefonisch benachrichtigt. Zusätzlich gewonnene Sach- und Sondergewinne werden von €uroLottery zugunsten der Spielgemeinschaft zum Marktwert veräußert. Der erzielte Veräußerungserlös wird anteilig unter den Mitgliedern der Spielgemeinschaft verteilt.
8.2. Die dem Kundenkonto gutgeschriebenen Gewinne können von dem Teilnehmer jederzeit online - teilweise oder in vollem Umfang - angefordert werden. Fordert der Kunde die Gewinne nicht an, werden Sie als Beträge für zukünftige vom Teilnehmer gewünschte Spieleinsätze verwandt.
9. Haftung
€uroLottery steht gegenüber den Spielgemeinschaften und den Mitspielern für eine ordnungsgemäße Organisation des Geschäftsbetriebes ein und haftet für alle Schäden, die sie im Rahmen ihrer Serviceleistungen entsprechend diesen Teilnahmebedingungen schuldhaft verursacht hat. Im Übrigen haftet €uroLottery nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die vertragliche Haftung ist auf den 10-fachen Mitspieleinsatz je Spielperiode beschränkt, soweit ein Schaden des Mitspielers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von €uroLottery herbeigeführt worden ist.
10. Spielgeheimnis/Datenschutz
Das Mitspiel, die Namen und Anschriften sowie die Beteiligung der Mitspieler unterliegen im Interesse aller Mitspieler dem Spielgeheimnis. €uroLottery sichert allen Mitspielern zu, dass das Spielgeheimnis und der Datenschutz streng vertraulich behandelt werden. Insbesondere erfolgt eine Bekanntgabe von Namen und Anschriften der Mitspieler nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Mitspielers, es sei denn, €uroLottery ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, Auskünfte zu erteilen. Der Mitspieler ist mit der Speicherung seiner persönlichen Daten einverstanden. Er kann seine gespeicherten Daten jederzeit einsehen.
Der Mitspieler ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um einen Missbrauch seines Passworts durch Dritte oder Nicht-Berechtigte auszuschließen. Verstößt der Spielteilnehmer gegen diese Sorgfaltspflichten und werden von einem nicht berechtigten Dritten insbesondere aufgrund der Kenntnis des Passwortes Verfügungen getroffen, so gehen diese zu Lasten des Spielteilnehmers.
11. Support
Service oder Support Anfragen werden ausschließlich in deutsch oder englisch bearbeitet.
12. Schlussbestimmungen
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das englische Recht.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck entspricht.